Wer sich nicht bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen möchte, der muss wohl oder übel auf eine gesetzliche Krankenversicherung ausweichen. Bei diesen werden meist jedoch nur die Standardleistungen bezahlt. Das bedeutet, dass manch eine besondere Behandlung teilweise gar nicht weiter berücksichtigt wird von den Versicherern. Dazu zählen normalerweise zusätzliche Impfungen, die gar nicht benötigt werden. Jedoch ist dabei zu erwähnen, dass die wichtigsten Leistungen stets mit inbegriffen sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Was gehört mit dazu?
Selbstverständlich werden ganz normale Kontrolluntersuchungen zur führen Erkennung von Krankheiten von den Krankenkassen gezahlt. Hierzu gehören auch Standardimpfungen. Ebenso zählen auch die Behandlung der meisten langwierigen und schweren Krankheiten mit dazu sowie auch die Behandlung von Unfällen und die Nachsorge hierbei. Die Möglichkeit der freien Wahl des behandelnden Hausarztes und auch des Facharztes ist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Dies ist jedoch nur dann möglich wenn der Arzt – wie es meist der Fall ist – mit den Krankenkassen zusammenarbeitet, was man auf dem Schild „Alle Kassen“ erkennen kann. Muss man im Krankenhaus untergebracht werden, so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die allgemeinen Pflegeleistungen. Auch Medikamente, die vom Arzt verschrieben worden sind, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung größtenteils bezahlt. Auch Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen ab 20 und Männern ab 45 werden von der Krankenversicherung gezahlt.
Welche Heilmittel und Hilfsmittel werden gezahlt?
Ist man über 18 Jahre alt, so muss man einen Anteil von 10% der Kosten von Heilmitteln wie etwa Krankengymnastik oder auch Beschäftigungs- und Sprachtherapie selbst übernehmen. Wurden vom Arzt Hilfsmittel wie etwa ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder eine Prothese verschrieben, so wird auch dies von der Krankenversicherung gezahlt. Jedoch handelt es sich dabei nur um die einfache Ausführung, die erstattet wird. Selbst dabei muss man auch darauf achten, dass hierbei Festbeträge bestehen, bis zu denen versichert wird.
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